Hochwasser in Bayern (2024)

Hochwasser in Bayern (1)

München, 8. Juni 2024 (stmi). Das Hochwasser konzentriert sich zunehmend auf die Donauregion. Rund 79.000 Helferinnen und Helfer sind im Einsatz und kämpfen gegen die Wassermassen. Zahlreiche Landkreise und Städte haben den Katastrophenfall ausgerufen:

  1. Söder, Herrmann und Kirchner danken Einsatzkräften
  2. Soforthilfen der Staatsregierung
  3. Elementarschadenversicherung dringend empfohlen
  4. Aktuelle Wetterwarnungen und Hochwasserlage
  5. Verfolgen Sie Warnmeldungen!
  6. Verhaltenstipps bei Hochwasser
  7. Wie kann ich helfen?

Söder, Herrmann und Kirchner danken Einsatzkräften

Das Engagement der vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist unbeschreiblich. „Unsere Fachleute stehen dauerhaft mit dem Hochwasser­nachrichtendienst und Deutschen Wetterdienst und dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Kontakt. Alle notwendigen Vorbereitungen werden getroffen“, betonte Innenminister Joachim Herrmann. „Mein großer Dank an alle Einsatzkräfte und vor allem an die vielen Ehrenamtlichen von Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen, die seit vielen Stunden schuften, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor dem Hochwasser zu schützen!“

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    Hochwasser in Bayern (2)

    Hochwasserlage in Regensburg: Innenminister Joachim Herrmann bedankt sich bei den Hilfskräften und erklärt, wie die Stadt Regensburg mit dem Hochwasser umgeht.

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Söder und Kirchner in Passau
Söder und Herrmann in Regensburg
Ortstermin mit Bundeskanzler Olaf Scholz in Reichertshofen
Dank an Einsatzkräfte in Günzburg
Gespräch mit Einsatzkräften in Babenhausen
Dank an Einsatzkräfte in Diedorf

Soforthilfen der Staatsregierung

Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Daher stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.

Für Betroffene im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:

Soforthilfen für Privathaushalte

  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

    Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

    Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Soforthilfen für Unternehmen und Freie Berufe

  • Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:

    Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

Soforthilfen für Landwirtschaft und Fischerei

  • Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Härtefonds

  • Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

Steuerliche Erleichterungen und Hilfen für Kommunen

  • Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (Bayfa*g) in Betracht.

Elementarschadenversicherung dringend empfohlen

Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.

Aktuelle Wetterwarnungen und Hochwasserlage

Unwetterwarnung

Hochwasser in Bayern (9)

Aktuelle Prognosen, wo welche Regenmengen zu erwarten sind, finden Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes.

Hochwassernachrichtendienst

Die aktuelle Hochwasserlage finden Sie auf den Seiten des Hochwassernachrichtendienstes.

Verfolgen Sie Warnmeldungen!

Unser Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie ruhig, aber verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen beispielsweise die Warnmeldung über Warn-Apps wie NINA oder KatWarn. Auch im Rundfunk, Fernsehen oder online können Sie sich informieren. Sollte es zu einer konkreten Gefahr vor Ort kommen, wird es auch noch spezielle regionale Warnungen geben, beispielsweise über Sirenen oder Cell-Broadcast.

Verhaltenstipps bei Hochwasser

FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER EINSATZKRÄFTE!

Verhalten bei Hochwasser: im Haus / in der Wohnung

  • Rückstauklappen überprüfen vor dem Hochwasser. Nicht im Keller während des Hochwassers aufhalten.
  • Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen abdichten.
  • Elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, abschalten. Achtung Stromschlaggefahr! Den Strom ggf. komplett abschalten.

Verhalten bei Hochwasser: im Auto

  • Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
  • Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
  • Beachten Sie in jedem Fall die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.

Menschen zuerst

  • Erst alle Menschen in Sicherheit bringen. Besonders auf Kinder, Kranke und Senioren achten.
  • Sachwerte sind zweitrangig.

Nicht leichtsinnig sein

  • Bereits bei beginnender Überflutung sind Keller/Tiefgaragen lebensgefährlich (Ertrinken/Stromschlag)!
  • Keine Rettungsversuche ohne Hilfe von anderen
  • Uferbereiche nicht betreten
  • Hochwasserführende Gewässer nicht mit Privatbooten befahren

Vorsicht im Straßenverkehr

  • Umleitungen/Absperrungen beachten
  • Autos nicht mehr starten, wenn Wasser bis Ölwanne/zum oberen Reifenende reicht

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Wie kann ich helfen?

Die Solidarität in der Bevölkerung mit den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Mitbürgerinnen und -bürgern ist überwältigend.

Wenn Sie helfen wollen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landratsämter bzw. Kreisfreien Städte in den für Sie in Frage kommenden Regionen. Oft finden Sie auf den Internetseiten Hinweise, Hotlines und Ansprechpartner.

Zusammen mit Bayern 3 bietet das Bayerische Rote Kreuz die Plattform „Team Bayern“ an, bei der man sich registrieren und nachlesen kann, wo Ehrenamtliche gesucht werden.

Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:

  • Nur den Meldungen von offiziellen Stellen folgen! Das gilt vor allem für Meldungen über die Sozialen Medien. Überprüfen Sie Posts mit Aufrufen für Hilfsaktionen über das Bürgertelefon des jeweiligen Landkreises! „Fake News“ gibt es leider auch in Krisenzeiten.
  • Wir bitten Sie, nicht unkoordiniert in Hochwasserregionen zu fahren, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Meist gibt es nur wenige offene Zufahrtsstraßen in die vom Hochwasser betroffenen Gebiete. Sind die wenigen Straßen durch Einzelfahrten von spontanen Helfern dann blockiert, ist dies für die Einsatzkräfte zusätzlich erschwerend.

Geldspenden

Bitte bringen Sie nicht unaufgefordert Sachspenden in die Krisengebiete! Bei Bedarf koordinieren offizielle regionale Stellen Aufrufe für Sachspenden, sammeln diese ein und verteilen sie.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

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Name: Msgr. Benton Quitzon

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